Für die zukunftsgerichteten Projektentwicklungen der Initiative NAHVERSORGT öffnet die Landwirtschaftliche Rentenbank einen Förderweg, der bislang der Agrar- und Ernährungswirtschaft vorbehalten war. Zeitlich zunächst bis zum 30.06.2014 befristet ist es auch privaten Investoren und kommunalen Gebietskörperschaften möglich, die von der Initiative NAHVERSORGT entwickelten Realisierungskonzepte zur Sicherung oder Wiederherstellung wohnungsnaher Grundversorgungsstrukturen zu besonders günstigen Konditionen zu finanzieren.
Als führende Förderbank für die ländlichen Räume trägt die Rentenbank seit 1949 maßgeblich zur Entwicklung kleiner und mittlerer Betriebe auf dem Lande bei. Durch ihre Förderprogramme werden Unternehmen gegründet, Innovationen entwickelt und Produktionsprozesse optimiert. Mit der Ausdehnung der Innovationsförderung auf Projekte der Initiative NAHVERSORGT unterstützt die Rentenbank nun zudem Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die eine selbstbestimmte Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ländlicher Regionen ermöglichen und die Lebensqualität in Dörfern und kleineren Ortsteilen spürbar verbessern.
In Aussicht steht kommunalen und privaten Projektträgern ein besonders zinsgünstiges Darlehen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank. Der Förderantrag wird schriftlich über die Hausbank des Zuwendungsempfängers bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt. Voraussetzung einer Kreditgewährung ist u. a. das Vorliegen einer Wirtschaftlichkeits- und Tragfähigkeitsrechnung der Initiative NAHVERSORGT für das zu finanzierende Projekt.
Ein von der Rentenbank bewilligtes Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben betragen und ist banküblich zu besichern. Sofern und soweit die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden, ist eine Kumulierung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme möglich.
Durch ihre Kooperation mit der Initiative NAHVERSORGT hilft die Landwirtschaftliche Rentenbank als starker Finanzpartner mit, die Herausforderungen des Strukturwandels in den ländlichen Räumen zu meistern. Ihrem Auftrag als Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum wird die Rentenbank damit in besonderer Weise gerecht.
Über das Antragsverfahren und die Fördervoraussetzungen sowie die Leistungen der Initiative NAHVERSORGT informieren wir Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an.
Initiative für den Erhalt
wohnungsnaher Versorgungsstrukturen