Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden, das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ zum 31. Dezember 2013 planmäßig auslaufen zu lassen. Die letzte Möglichkeit, einen Antrag auf Bezuschussung von Beratungsleistungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen, besteht für Gründerinnen und Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit planen, deshalb am 15. Dezember 2013.
Ab dem 1. Januar 2014 steht Arbeitslosen, die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c Absatz 1 SGB II) erhalten oder innerhalb der vergangenen 12 Monate erhalten haben, übergangsweise das ebenfalls mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gespeisten „Gründercoaching Deutschland“ als Alternative zur Verfügung. Dieses Förderprogramm wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bis zum 30.06.2014 verlängert und steht in diesem Zeitraum auch Gründerinnen und Gründern aus der Arbeitslosigkeit offen. Das BMWi vermeidet durch die Verlängerung eine Förderlücke, die bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode ab 1. Juli 2014 entstanden wäre.
Ziel des KfW-Gründercoaching ist es, Existenzgründerinnen und Existenzgründern die Möglichkeit zu geben, Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten. Hierfür erhalten die Gründerinnen und Gründer einen Zuschuss zu den Honoraren eines in der KfW-Beraterbörse gelisteten Unternehmensberaters von bis zu 4.500 Euro.
Über die Fördermöglichkeiten, die Gründerinnen und Gründern von Betrieben der wohnungsnahen Daseinsvorsorge zur Verfügung stehen, sowie die Leistungen der Initiative NAHVERSORGT informieren wir Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an.
Initiative für den Erhalt
wohnungsnaher Versorgungsstrukturen