Hilfe bei Kennzeichnung unverpackter Ware

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    18. Oktober 2014
  • Veröffentlicht von
    NAHVERSORGT

Am 13. Dezember 2014 tritt eine neue europaweit einheitliche Verordnung zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Nahrungsmittel in Kraft. Ein wesentlicher Teil der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) betrifft die obligatorische Kennzeichnung allergener Zutaten auch bei unverpackt (d. h. lose) abgegebenen Lebensmitteln und Speisen. Die Initiative NAHVERSORGT unterstützt Betriebe bei der Umsetzung.

Bislang ist die Allergenkennzeichnung nur für vorverpackte Lebensmittel verpflichtend. Ab Dezember müssen auch Anbieter unverpackter Waren über Allergene informieren. Die Deklarationspflicht umfasst aktuell 14 definierte Zutaten und Hilfsstoffe. Als „lose“ gelten dabei Waren, die am Verkaufsort auf Wunsch der Kundinnen und Kunden verpackt werden oder für den unmittelbaren Verkauf zuvor verpackt wurden. Hierzu zählen beispielsweise Brot-, Back- und Fleischwaren sowie Feinkostsalate an Bedienungstheken. Die neue Verordnung gilt aber auch für Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung, beispielsweise in Schul- und Kita-Mensen oder Kantinen in Wohnheimen.

Ab dem Stichtag des Inkrafttretens der EU-Verordnung 1169/2011 soll in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einfach erkennbar sein, ob Nahrungsmittel allergieauslösende Stoffe enthalten. Was für Menschen mit Lebensmittelallergien, Gluten- und Milchzuckerunverträglichkeit eine große Erleichterung bedeutet, führt in Hof- und Dorfläden, Bäckereien und Fleischereien zu neuen und zusätzlichen Aufgaben, die dauerhaft weitere Ressourcen binden werden.

Damit die vielen Kleinstbetriebe, die wesentlich zur Aufrechterhaltung einer wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung in den ländlichen Räumen beitragen, nicht über den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gedrängt werden, erhalten sie Unterstützung durch die Initiative NAHVERSORGT. Unsere Fachberater informieren über die Hintergründe und Notwendigkeiten, und sie geben den Unternehmerinnen und Unternehmern konkrete Handlungsempfehlungen zur operativen Umsetzung der neuen EU-Verordnung an die Hand.

Wenn Sie mehr über die Lebensmittelinformationsverordnung und die Unterstützung durch die NAHVERSORGT-Fachberater erfahren möchten, dann sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.