Erleichterungen für Kleine Genossenschaften

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    24. August 2012
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    NAHVERSORGT

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das Gesellschaftsrecht um eine „Kleine Genossenschaft“ nach dem Vorbild der „Unternehmergesellschaft“ (UG) erweitert werden. Das zuständige Bundesministerium der Justiz erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, der kleine Genossenschaften von Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung befreien soll.

Mit der Reform des Genossenschaftsrechts im Jahre 2006 wurde bereits die Gründung sogenannter „Kleiner Genossenschaften“ möglich. Seitdem können Genossenschaften, die über nicht mehr als 20 Mitglieder und Umsatzerlöse von weniger als 2 Millionen Euro verfügen, die Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband auf einen Zweijahresrhythmus ausdehnen. Gleichzeitig ist es ihnen erlaubt, auf einen zweiten Vorstand und die Bildung eines Aufsichtsrates zu verzichten.

Ziel der Genossenschaftsrechtsnovelle war es, die Rechtsform der Genossenschaft für soziale und kulturelle Zwecke zu öffnen. Mit der „Kleinen Genossenschaft“ sollte insbesondere für Selbsthilfegruppen eine bezahlbare und praktikable Organisationsform geschaffen werden. Doch der hohe Aufwand für die Prüfungen erweist sich als Damoklesschwert: Die organisatorische Last der Prüfungen ist für viele kleine Genossenschaften kaum zu schultern, und die anfallenden Prüfungskosten werden oft gar nicht erwirtschaftet. Der erhoffte Gründerboom blieb aus.

Weil die gesetzlichen Anforderungen letztlich zur Schließung seines Ladens und zur Auflösung der Genossenschaft geführt hatten, wandte sich ein Dorfladen-Betreiber an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser kam im Mai dieses Jahres zu dem Ergebnis, dass in Fällen, in denen Umsatz und Bilanzsumme einer Genossenschaft so gering sind, dass auch das wirtschaftliche Risiko für die Genossenschaftsmitglieder und die Gläubiger gering ist, das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten einer Pflichtprüfung „kritisch hinterfragt“ werden könne. Einstimmig verabschiedeten die Mitglieder des Ausschusses eine Petition zur Freistellung kleiner Genossenschaften von Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung, die dem Bundesjustizministerium „zur Erwägung“ überreicht wurde.

Die richtige Wahl der Unternehmensform ist für Handels- und Dienstleistungsanbieter in den ländlichen Räumen genauso elementar wie Finanzierungsfragen und Liquiditätsplanungen. Im Partnernetzwerk der Initiative NAHVERSORGT prüft die Sozietät Grebing Wagner Boller & Partner Planvorhaben unter steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten und berät die Akteure steueroptimierend. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) berät und begleitet bei der Genossenschaftsgründung. Nahversorgungsangebote können so auch an peripheren Standorten erfolgreich realisiert werden.

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