Bayern: Förderung für Landärztinnen und -ärzte

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    22. August 2012
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    NAHVERSORGT

Erklärtes Ziel der bayerischen Staatsregierung ist es, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in allen Landesteilen zu sichern. Um auch zukünftig der Bevölkerung in den ländlichen Räumen eine möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleisten zu können, hat der Freistaat drei neue Förderprogramme aufgelegt, die bis 2014 mit insgesamt 15,5 Millionen Euro ausgestattet werden sollen. Für das laufende Jahr sieht der Nachtragshaushalt ein Förderbudget von 4,5 Millionen Euro vor, für die Jahre 2013 und 2014 sind weitere elf Millionen Euro eingeplant.

Unterstützt werden zum einen die Gründung oder Übernahme von Hausarztpraxen in Gebieten mit zu wenig jungen Ärzten. In Planungsbereichen, in denen wegen des hausärztlichen Versorgungsgrades und der Altersstruktur der dort niedergelassenen Hausärzte ein besonderes Interesse an der Nachbesetzung freier und freiwerdender Arztsitze besteht, werden Praxisgründungen auf Antrag mit bis zu 60.000 Euro bezuschusst. Bei Gründung einer Filialpraxis sind Zuschüsse bis zu 15.000 Euro möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Verpflichtung des Zuwendungsempfängers, die hausärztliche Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung in Orten mit maximal 25.000 Einwohnern aufzunehmen und die Praxis für mindestens fünf Jahre aufrechtzuerhalten.

Mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens aber 200.000 Euro, werden darüber hinaus medizinische Versorgungskonzepte bezuschusst. Bedingung ist, dass die Konzepte innovativ sind und einen Modellcharakter für andere Regionen aufweisen. Möglich sind zum Beispiel Ärztehäuser mit besonders familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen oder Gemeinschaftspraxen, die an jedem Wochentag von einem anderen Facharzt genutzt werden.

Schließlich hat die bayerische Staatsregierung ein Förderprogramm für Medizinstudierende aufgelegt. Studentinnen und Studenten der Humanmedizin ab dem dritten Studienjahr an einer bayerischen Hochschule, die sich unter anderem verpflichten, nach der Facharztweiterbildung für mindestens fünf Jahre als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum tätig zu sein, werden zukünftig mit einem Stipendium in Höhe von 300 Euro pro Monat für maximal vier Jahre unterstützt.

Die Initiative NAHVERSORGT ist auf innovative Projektentwicklungen zur Stärkung und Wiederherstellung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen spezialisiert. Unsere Lösungen bündeln unterschiedliche Nutzungen, um die wirtschaftliche Basis der einzelnen Handels- und Dienstleistungsangebote zu festigen. Landarztpraxen erhalten auf diese Weise auch an schwierigen Standorten eine langfristige Perspektive.

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