Sicherung der Nahversorgung in Nideggen-Schmidt

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    21. April 2020
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    NAHVERSORGT

In ihrer Sitzung vom 23. März 2020 beschlossen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses für den Rat der Stadt Nideggen den Bebauungsplan S 16 als Satzung. Damit wird der Weg frei für die geplante Erweiterung des bestehenden Dorfladens zu einem modernen und zukunftsfähigen Quartiersmarkt der Rewe-Vertriebsschiene „nahkauf“. Die analytischen Grundlagen der Planungen steuerte die Initiative NAHVERSORGT bei.

Mit dem Bebauungsplan „Nideggen S 16“ soll insbesondere ein Nahversorgungsangebot im Ortsteil Schmidt der in der Eifel gelegenen Kleinstadt gesichert werden. Anstoß der Bestrebungen war die in der Zukunft ungewisse Versorgungssituation für die Bevölkerung des Stadtteils: Nachdem im Herbst 2017 eines der beiden Lebensmittelgeschäfte im Ort seinen Geschäfts­betrieb einstellte, stand Ende 2018 auch der Betrieb des zweiten Dorfladens zur Disposition. Der mit einem Großhandelsunternehmen geschlossene Warenversorgungsvertrag lief aus, und die Warengroßhandlung war an einer Fortsetzung des Vertrages unter den gegebenen Voraussetzungen nicht interessiert.

Vor diesem Hintergrund meldete der Eigentümer der leer stehenden Handelsimmobilie den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gegenüber an, zur Sicherung der quartiersnahen Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner Schmidts ein Mehrfunktionengebäude auf seinem Grundstück errichten zu wollen. Kern seines Vorhabens ist ein kleinflächiger Supermarkt moderner Prägung. Dieser soll in nachfolgenden Bauabschnitten ergänzt werden um weitere Handels- und Dienstleistungsnutzungen sowie um eine Begegnungs- und Veranstaltungsstätte, die den aufstehenden Gemeinschaftsaal ersetzt.

Die Fachberater der Initiative NAHVERSORGT prüften zu Beginn der Projektentwicklung, mit welcher konzeptionellen Ausrichtung und Flächendimension eine mehrere Nutzungen umfassende Einrichtung für Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der Wohnbevölkerung am Standort Schmidt wirtschaftlich erfolgreich, raumplanerisch angemessen und wettbewerbs­­verträglich angesiedelt werden kann. Sie analysierten darüber hinaus die strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, welche ein derartiges Vorhaben inhaltlich und planerisch beeinflussen, und bewerteten die Ansiedlungschancen möglicher Komplementärnutzungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes schuf die Kommune nun die bau- und planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Investoren-Konzeptes. Gleichzeitig setzt sie mit der Überplanung der satzungsgegenständlichen Grundstücke einen ordnungspolitischen Rahmen, der dem Betreiber des örtlichen Lebensmittelmarktes eine langfristige wirtschaftliche Perspektive am neuen Standort eröffnet. Im  Ergebnis ist nunmehr davon auszugehen, dass der Bevölkerung Schmidts auch in Zukunft ein qualitatives Nahversorgungsangebot in fußläufiger Distanz erreichbar bleiben wird.

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