Erforderliches Gebot für die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister ist dessen Nichtwirtschaftlichkeit. Wenn Vereine Dorfläden, Schulen oder Bürgerbusse tragen, gehen sie allerdings zumeist einer wirtschaftlichen Betätigung nach. Immer mehr Amtsgerichte schauen inzwischen genauer hin und verweigern die Neueintragung oder leiten gar Löschungsverfahren ein. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht darüber hinaus vor, wirtschaftlich geprägte Initiativen als „Wirtschaftsvereine“ aufzufassen.
Insbesondere in den peripheren ländlichen Räumen ist ein Aufrechterhalten der Versorgungsinfrastruktur ohne ein ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement kaum mehr möglich. Mit einem hohen persönlichen Einsatz sichern betroffene Bürgerinnen und Bürger dort Lebensmittelläden, Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen – oftmals organisiert in Bürgervereinen. Doch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist eine wirtschaftliche Betätigung. Eine mögliche Feststellung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden ändert daran nichts.
Bei einer rechtsgetreuen Auslegung des Vereinsrechts bleibt Trägervereinen dörflicher Infrastrukturangebote in der Konsequenz nur, über eine doppelstöckige Struktur ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auf Kapitalgesellschaften auszulagern oder das bürgerschaftliche Engagement in eine alternative Organisationsform zu überführen. Naheliegend wäre eine Transformation in die Rechtsform der Genossenschaft. Kleinere Initiativen bewerten die Gründung einer Genossenschaft allerdings oft als zu aufwändig und zu teuer.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum einen Erleichterungen für Genossenschaften vorsieht. Zum anderen soll wirtschaftlich geprägten Initiativen, denen ein Ausweichen auf andere Rechtsformen unzumutbar ist, die Anerkennung der zuständigen Landesbehörden als rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein erleichtert werden. Im § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist diese Wirtschaftsform bislang ausschließlich als Ausnahme vorgesehen. Mit dem Referentenentwurf zum „Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ zielt das BMJV auf eine Umsetzung von Vorgaben des Koalitionsvertrages der aktuellen Bundesregierung, nach dem unternehmerischen Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen soll, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.
Gemeinsam mit ihren Netzwerkpartnern entwickelt die Initiative NAHVERSORGT rechtskonforme und steuerlich optimale Trägermodelle für bürgerschaftlich organisierte Aktivitäten zur Aufrechterhaltung einer wohnungsnahen Versorgung. Sprechen Sie uns an, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne.
Initiative für den Erhalt
wohnungsnaher Versorgungsstrukturen