NAHVERSORGT zur Anhörung im bayerischen Landtag

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    03. Mai 2018
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    NAHVERSORGT

Der Innenausschuss des bayerischen Landtags hörte insgesamt sieben Sachverständige zum Thema „Sicherung der wohnortnahen Versorgung in der Kommune“ an. Die Initiative NAHVERSORGT war neben Vertretern aus Wissenschaft, von Kammern und Verbänden zu der Anhörung eingeladen. Malte Obal trug den Abgeordnetinnen und Abgeordneten die NAHVERSORGT-Positionen vor.

In ihrer Sitzung vom 25. April 2018 beschäftigten sich die Mitglieder des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des bayerischen Landtags mit den Gründen des anhaltenden Rückgangs von Lebensmittelläden insbesondere in den ländlich geprägten Regionen des Freistaates. Nach Auskunft des Staatsministeriums für Wirtschaft ging bayernweit die Zahl der Verkaufsstellen in den Jahren zwischen 2005 und 2014 um 40 Prozent zurück. Während die durchschnittliche Verkaufsfläche der Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels in diesem Zeitraum um mehr als ein Drittel stieg, nahmen die bewirtschafteten Verkaufsflächen der Geschäfte bis 400 Quadratmeter um 36 Prozent ab. In rund 600 Kommunen gibt es inzwischen kein qualifiziertes Nahversorgungsangebot mehr. Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss daher die Mehrheit der Landtagsabgeordneten, zu diesem Thema Sachverständige im Innenausschuss anzuhören.

In seiner Stellungnahme machte Malte Obal deutlich, dass es die Kommunalverwaltungen sind, die einen entscheidenden Einfluss auf die Ansiedelungspolitik der Unternehmen ausüben. Über gezielte ordnungspolitische Leitplanken können sie eine Entwicklung in Gang setzen, die ländliche Räume als Wirtschafts- und Wohnstandort stärkt. Hierzu zählen interkommunale Einzelhandels- und Nahversorgungsstrategien genauso wie das Ausweisen grundzentraler Versorgungsbereiche. Um Planungs- und Genehmigungszeiten erheblich zu verkürzen, setzt sich die Initiative NAHVERSORGT darüber hinaus für eine Aufnahme mehrfunktionaler Versorgungseinrichtungen als eigenständige Unterart des festsetzungsfähigen Betriebstyps „Laden zur Grundversorgung“ in das Planungsrecht ein.

In einer verbesserten Förderung mehrfunktionaler Nahversorgungszentren sieht die Mehrzahl der Sachverständigen einen Schlüssel, die Erosion von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge in Quartieren größerer Städte sowie in kleineren Städten und Gemeinden der ländlichen Räume zu stoppen. Unterstützung fand diese Forderung bei Abgeordneten aller Landtagsfraktionen. Nicht zuletzt die Lösungen der Initiative NAHVERSORGT zeigen, dass durch eine Verzahnung unterschied­licher Nutzungen und eine Kombination aus stationären und mobilen Versorgungsangeboten auch an wirtschaftlich schwierigen Standorten ein attraktives und wirtschaftlich tragfähiges Netzwerk an Einrichtungen zur Daseinsvorsorge erhalten werden kann.  

Haben Sie Fragen zu den Positionen der Initiative NAHVERSORGT? Dann sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.